1. Geltungsbereich

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Anmeldenden (Vertragspartner), die die angebotenen Leistungen der Feuerwehrakademie Hamburg in Anspruch nehmen.

2. Anmeldung/Bestätigung

  1. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung der Feuerwehrakademie muss schriftlich (per Post, E-Mail, Fax oder online aus dem Internet) erfolgen. Mit der Anmeldung wird der Feuerwehrakademie Hamburg der Abschluss eines Dienstvertrages nach §§ 611 ff. BGB angeboten.
  2. Mit Übersendung der Anmeldebestätigung wird der Dienstvertrag für beide Seiten verbindlich. Die Regelungen zu den Nummern 6 und 7 dieser Geschäftsbedingungen bleiben hiervon unberührt.

3. Preise/Zahlungsbedingungen

  1. Die angegebenen Preise verstehen sich netto Kasse. Eine Umsatzsteuer wird nicht erhoben.
  2. Die Feuerwehrakademie behält sich Preisänderungen aufgrund von Kostensteigerungen im laufenden Jahr vor.
  3. Der Rechnungsbetrag ist unter Beachtung der Fälligkeit und Angabe der in der Rechnung aufgeführten Referenznummer auf das angegebene Konto zu entrichten.
  4. Sofern der Rechnungsbetrag bei Lehrveranstaltungen von mehr als drei Monaten bereits bei Veranstaltungsbeginn fällig ist, kann nach Absprache mit der/dem Anmeldenden eine Ratenzahlung vereinbart werden. Die Schlussrate ist jedoch spätestens vor Veranstaltungsende fällig. Eine Teilnahmebescheinigung erhalten die Teilnehmenden erst nach Zahlung der Schlussrate.
  5. Im Falle einer Nichtzahlung wird das automatisierte Mahnverfahren eingeleitet.

4. Leistungen

  1. Die vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem Seminarprogramm, den gesonderten Prospekten bzw. den vertraglichen Vereinbarungen.
  2. Die Nichtinanspruchnahme von vertraglich vereinbarten und angebotenen Leistungen führt nicht zur Erstattung der ersparten Aufwendungen.

5. Leistungsänderungen

  1. Änderungen einzelner Vertragsleistungen sowie Abweichungen von Lehrinhalten, die nach Vertragsschluss z.B. durch eine Änderung der Gesetzeslage oder technischen Fortschritt notwendig werden, sind zulässig.
  2. Die Änderungen der Leistungen werden in geeigneter Weise bekannt gegeben.

6. Rücktritt

  1. Die Feuerwehrakademie kann bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn von der Lehrveranstaltung zurücktreten, sofern die angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
  2. Der Vertragspartner kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von dem Vertrag zurücktreten.
    Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären.
  3. Bei einem Rücktritt durch den Vertragspartner bis sechs Wochen vor Lehrveranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 15 v. Hd. des Rechnungsbetrages.
  4. Bei einem Rücktritt durch den Vertragspartner später als sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird diesem eine Entschädigung in Höhe von 50 v. Hd., bei einem Rücktritt später als fünf Tage vor Veranstaltungsbeginn in Höhe von 100 v. Hd. des Lehrveranstaltungspreises für den unbesetzten Lehrgangsplatz berechnet, soweit der Vertragspartner keine Ersatzteilnehmerin/keinen Ersatzteilnehmer stellt.
  5. Bei Tagesveranstaltungen bis zu 8 Unterrichtseinheiten, kann die Feuerwehrakademie ganz oder teilweise auf die Bearbeitungsgebühr/Rücktrittskosten verzichten
  6. Für die Höhe der Rücktrittsgebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung maßgebend.
  7. Soweit es keine abweichenden, konkreten vertraglichen Vereinbarungen gibt, sind die Absätze 3 und 4 bindend.
  8. Ist die Anmeldung online über die offiziellen Internetseiten www.feuerwehrakademie.eu oder www.feuerwehrakademie.de erfolgt, können die Anmeldenden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung der Feuerwehrakademie ohne Angabe von Gründen kostenlos vom Dienstvertrag zurückzutreten. Die Frist beginnt mit Erhalt der Bestätigung und dieser Belehrung. Der Rücktritt ist innerhalb der Frist schriftlich zu erklären.

7. Kündigung

  1. Die Feuerwehrakademie behält sich vor, den Dienstvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vorzeitig zu beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der/dem Teilnehmenden ein Verhalten zur Last zu legen ist, durch das die Durchführung der Lehrveranstaltung maßgeblich gestört wird, oder durch das das Ansehen der Feuerwehr Hamburg Schaden nehmen kann, oder eingetretene Fehlzeiten eine Fortsetzung der Lehrveranstaltung nicht rechtfertigen.
    In diesen Fällen behält die Feuerwehrakademie ihren Anspruch nach 7. Absatz 3.
  2. Der Vertragspartner kann jederzeit kündigen. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären.
  3. Bei einer Kündigung durch den Vertragspartner nach Veranstaltungsbeginn oder im Falle der vorzeitigen Beendigung der Lehrveranstaltung, ist der Lehrveranstaltungsbetrag in vollem Umfang zu berechnen.
  4. Beträgt die Veranstaltungsdauer mehr als sechs Monate, ist eine ordentliche Kündigung durch die Anmeldende/ den Anmeldenden erstmals spätestens zum Ablauf von sechs Monaten nach Veranstaltungsbeginn, danach in maximal halbjährlichem Abstand möglich. Die gesetzlichen Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung sowie strengere gesetzliche Bestimmungen zur ordentlichen Kündigung bleiben hiervon unberührt. Im Falle einer Kündigung kann die Feuerwehrakademie eine angemessene Entschädigung von den Vertragspartnerinnen/Vertragspartnern verlangen.
  5. Eine Entschädigung ist auch dann fällig, wenn die Teilnehmerin/der Teilnehmer der Lehrveranstaltung ohne schriftliche Rücktrittserklärung fernbleibt.

8. Rechte/Pflichten

  1. Die Feuerwehrakademie steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht fürdie Richtigkeit der Beschreibung der Leistungen im Seminarprogramm, in gesonderten Prospekten bzw. in vertraglichen Vereinbarungen ,die gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen während der Veranstaltungen ein. Zu den weiteren Obliegenheiten der Feuerwehrakademie zählen die Vermittlung aller für die Lehrveranstaltung erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse. Für einen erfolgreichen Abschluss der Lehrveranstaltung bzw. für die Ablegung einer erfolgreichen Prüfung wird von der Feuerwehrakademie keine Garantie übernommen.
  2. Die im Rahmen der Lehrveranstaltung getroffenen Regelungen und Anordnungen sind zu befolgen.
  3. Die Anmeldenden können vor Veranstaltungsbeginn eine Ersatzteilnehmerin/einen Ersatzteilnehmer für die Lehrveranstaltung benennen, sofern diese/dieser die geforderten Qualifikationen und Voraussetzungen zur Lehrveranstaltungsteilnahme erfüllt.

9. Haftung

Der Vertragspartner stellt die Feuerwehrakademie von etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an gebuchten Veranstaltungen stehen, frei.

10. Regressansprüche/Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Leistungserbringung im Rahmen der Lehrveranstaltungen sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Veranstaltung bzw. des Abbruchs der Ausbildung schriftlich gegenüber der Feuerwehrakademie Hamburg, Bredowstraße 4 22113 Hamburg geltend zu machen.

11. Sonstige Regelungen

  1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Dienstvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Dienstvertrages zur Folge.
  2. Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Feuerwehrakademie bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

12. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Hamburg

13. Datenschutz/Datensicherheit

  1. Die Anmeldenden und die Teilnehmenden erklären sich mit der Erfassung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten einverstanden, soweit diese der Zweckerfüllung der Lehrveranstaltung dienen.
  2. Die Feuerwehrakademie versichert, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten den gesetzlichen Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. des Hamburger Datenschutzgesetzes entspricht.

 

Stand der AGB 12. März 2019